Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Allgäuer Zeitung (Print und Digital) und ihrer Heimatausgaben

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: „AGB“) gelten für alle Abonnement-Angebote (Lieferung von Print-Abonnements bzw. Bereitstellung digitalen Abonnements) der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser AGB sind kostenlose und unverbindliche Probelieferungen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen und/oder AGB des Kunden erkennt die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH nicht an, es sei denn, dass diese ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hätte. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht in diesen AGB unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  1. Vertragsschluss – Lieferbeginn

2.1. Bei Print-Abonnements (vgl. Ziffer 3.) sind die Abonnement-Angebote der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH stets freibleibend und nicht rechtsverbindlich (vorläufiges Angebot). Der Kunde kann dann eine Abonnementbestellung auf Grundlage des vorläufigen Angebots in Textform, telefonisch oder im Aboshop unter (abonnieren.allgaeuer-zeitung.de) abgeben. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH kann diese Abonnementbestellung mittels Ausstellung einer Abonnementbestätigung, zu den darin genannten Preisen und in Übereinstimmung mit den in dem vorläufigen Angebot dargestellten Konditionen, annehmen. Mit Zugang der Abonnementbestätigung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH beim Kunden kommt ein für beide Seiten verbindlicher Abonnementvertrag zustande. Lieferbeginn ist der in der Bestellung genannte Termin, sofern die Abonnementbestellung rechtzeitig (spätestens 3 Tage vorher) bei der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH eingegangen ist, andernfalls der vertriebstechnisch nächstmögliche Termin.

Erfolgt die Abonnementbestellung über den Aboshop, ist eine Registrierung des Kunden auf der Website www.allgäuer-zeitung.de mittels Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) erforderlich. Für die Registrierung und die Einrichtung und Nutzung eines Kundenkontos ist die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die jeweils gültigen AGB erforderlich.

2.2. Bei digitalen Abonnements (vgl. Ziffer 4.) sind die Abonnement-Angebote der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ebenfalls stets freibleibend und nicht rechtsverbindlich (vorläufiges Angebot). Der Kunde kann durch Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über den Aboshop (abrufbar unter: abonnieren.allgaeuer-zeitung.de)  eine Abonnementbestellung abgeben. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH kann diese Abonnementbestellung mittels Ausstellung einer Abonnementbestätigung, zu den darin genannten Preisen und in Übereinstimmung mit den in dem vorläufigen Angebot dargestellten Konditionen, annehmen. Mit Zugang der Abonnementbestätigung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH beim Kunden kommt ein für beide Seiten verbindlicher Abonnementvertrag zustande und der Kunde hat Zugriff auf das digitale Abonnement ab dem in der Abonnementbestätigung angegebenen Zeitpunkt.

  1. Regelungen bei Bezug gedruckter Ausgaben (nachfolgend auch: “Print-Abonnement“)

3.1. Abonnementformen

Im Rahmen des Print-Abonnements kann der Kunde zwischen den folgenden Angeboten wählen:

3.1.1. Print-Ausgabe der Allgäuer Zeitung und/oder einer ihrer Heimatzeitungen

Vertragsgegenstand des Print-Abonnements ist die Lieferung einer gedruckten Ausgabe der Allgäuer Zeitung oder einer ihrer Heimatzeitungen. Die Allgäuer Zeitung erscheint werktags. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

3.2. Lieferung/Zustellung

3.2.1. Die Zustellung der gedruckten Zeitung im Verbreitungsgebiet erfolgt im Regelfall am Erscheinungstag (ausgenommen hiervon sind Zustellungen außerhalb des Verbreitungsgebiets bei Postbezug) und an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zustellung der gedruckten Zeitschrift zu einer bestimmten Uhrzeit. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für Schäden durch Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH richtet sich nach den in Ziffer 5.3. enthaltenen Bestimmungen.

3.2.2. Änderungen der Zustelladresse für die Druckausgabe, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Abonnenten sind dem Verlag in Textform mitzuteilen und können frühestens zwei Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Alternativ können unter anmelden.allgaeuer-zeitung.de viele Einstellungen am eigenen Kundenkonto selbst vorgenommen werden.

3.2.3. Wird die Zeitungslieferung auf Wunsch des Kunden, etwa wegen Abwesenheit, unterbrochen, kann der Kunde für die Zeit der Unterbrechung wählen zwischen Nachsendung der gedruckten Zeitung, Spende der gedruckten Zeitung an eine soziale Einrichtung nach Auswahl der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Geschenklieferung der gedruckten Zeitung an Verwandte/Bekannte oder der Freischaltung eines kostenlosen e-Paper-Zugangs (vgl. Ziffer 4.1.1.). Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Bezugspreises besteht nicht.

Nachsendungen, Spenden und Geschenklieferungen an Verwandte/Bekannte innerhalb des Verbreitungsgebiets sind kostenlos. Für Nachsendungen, Spenden und Geschenklieferungen an Verwandte/Bekannte außerhalb des Verbreitungsgebiets (In- und Ausland) fallen Portogebühren an. Etwaige sich aus der Unterbrechung ergebende Änderungen sind rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH zu melden.

  1. Regelungen für digitale Abonnements

4.1. Abonnementformen

Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Der Kunde kann bei der Bestellung zwischen den angebotenen digitalen Produkten in den dort beschriebenen Ausführungen (z. B. mit oder ohne Abrufgerät) wählen und/oder diese auch kombinieren. Bei Bestellung eines digitalen Produktes sind der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten nicht Vertragsgegenstand. Die Anbindung an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Instandhaltung der erforderlichen Hard- und Software aufseiten des Kunden obliegen ausschließlich dem Kunden.

4.1.1. e-Paper

Vertragsgegenstand des e-Paper Abonnements ist die Bereitstellung einer digitalen Ausgabe der Allgäuer Zeitung oder einer ihrer Heimatzeitungen. Es erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung via Internet oder der e-Paper App.

4.1.2. AZ+

AZ+ beinhaltet den Zugang zu kostenlosen und/oder kostenpflichtigen Inhalten auf der Website der Allgäuer Zeitung ( www.allgäuer-zeitung.de), auf dem Mobilportal und der Allgäuer Zeitung News App (inkl. ihrer Heimatzeitungen).

4.1.3. PUR-Abo

Das PUR-Abo ermöglicht dem Kunden die Nutzung des digitalen Nachrichtenportals der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH unter www.allgäuer-zeitung.de und über die App „Allgäuer Zeitung News“, sowie dem Gedenkportal (www.trauer-im-allgaeu.de), mit eingeschränkter Werbevermarktung und ohne Werbetracking durch Dritte, Profilbildung oder Nutzung von 3rd-Party-Daten. Andere digitale Angebote der Allgäuer Zeitung (z.B. e-Paper, Jobbörse, Immobilienanzeigen etc.) sind vom PUR-Abo nicht umfasst.

Eine Ausspielung von Werbung auf Basis von inhaltlichen Umfeldern (Kontext der besuchten Seite), von redaktionellen Inhalten sowie von Verlagsangeboten findet im PUR-Abo weiterhin statt, allerdings ohne die Nutzung oder Bildung von Profilen. Weitere Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

Hat der Kunde bereits ein Print-Abonnement, ein e-Paper oder ein PLUS+ Paket abonniert, so erhält er das PUR-Abo zu dem im Aboshop ausgewiesenen reduzierten Preis. Ist der Kunde sowohl Abonnent eines AZ+ Abos als auch des PUR-Abos, so erfolgt beim Besuch des digitalen Nachrichtenportals unter www.allgäuer-zeitung.de und der App „Allgäuer Zeitung News“ nur eine eingeschränkte Werbeausspielung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

Das PUR-Abo für das digitale Nachrichtenportal unter www.allgäuer-zeitung.de und der App „Allgäuer Zeitung News“, gilt auch für www.trauer-im-allgaeu.de und umgekehrt. D. h. die Nutzer müssen für diese digitalen Angebote von AZ nur ein PUR-Abo abschließen. Für andere digitale Angebote der Allgäuer Zeitung (z. B. e-Paper, Jobbörse, Immobilienanzeigen) hat das PUR-Abo keine Gültigkeit. Ausgenommen vom PUR-Abo sind aus technischen Gründen so genannte AMP-Artikel (Accelerated Mobil Pages), auf die Sie über die Suchergebnisse bei Google oder das Nachrichtenangebot Google Discover gelangen.

4.1.4. Bundle-Abonnements

Vertragsgegenstand des Bundle-Abonnements ist neben dem Abschluss eines der in Ziffer 4.1.1. oder 4.1.2. dargestellten digitalen Abonnements der Kauf eines digitalen Endgeräts in der jeweils bestellten Modellvariante (nachfolgend: „Abrufgerät“). Abrufgeräte sind mobile Empfangsgeräte für den Empfang und Abruf digitaler Inhalte über WLAN oder UMTS. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Bei Bestellung des Bundle-Abonnements gelten ergänzend die in Ziffer 4.5. dargestellten Regelungen.

4.2. Registrierung und Anmeldung

Die Bestellung im Aboshop erfordert die vorherige Registrierung des Kunden auf der Webseite www.allgäuer-zeitung.de mittels Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort). Für die Registrierung und die Einrichtung und Nutzung eines Kundenkontos ist die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen, einschließlich der Einwilligung in die Datennutzung erforderlich. Nach der Registrierung kann sich der Kunde mittels seiner Zugangsdaten an sein Kundenkonto anmelden.

4.3. Verfügbarkeit/Bereitstellung der digitalen Abonnements

Digitale Inhalte stehen Abonnenten in der Regel 24 Stunden und an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung.

Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie, Gestaltung, Funktionalitäten und Infrastruktur. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ist berechtigt, die technischen Mittel sowie Funktionalitäten zu verändern, zu ergänzen oder zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

4.4. Nutzungsberechtigung bei digitalen Abonnements; Urheberrechte

4.4.1. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH räumt dem Kunden, an den von dem jeweiligen vom Kunden gewählten digitalen Abonnement umfassten, digitalen Inhalten ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Benutzung ein. Die Nutzung der Inhalte der digitalen Abonnements ist ausschließlich zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken des Nutzers und stets auf den Kunden beschränkt.

4.4.2. Eine über die in Ziffer 4.4.1. dargestellten Nutzungsmöglichkeiten hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der digitalen Inhalte durch den Kunden ist – ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH zumindest in Textform und vorbehaltlich eines Aufpreises – unzulässig. Vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts ist es daher insbesondere unzulässig, die in den digitalen Abonnements enthaltenen Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc. der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung zu vervielfältigen, zu verbreiten, herunterzuladen, zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten und das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu verwerten, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder sie an Dritte zu senden. Dies betrifft auch die Nutzung in Intra- oder Extranets. Dies betrifft sowohl Fälle, in denen der Kunde die vorgenannten Handlungen selbst vornimmt als auch für Fälle, in denen der Kunde die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen lässt.

4.4.3. Die Zugangsdaten sind durch den Kunden sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe der e-Paper-Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten selbst verantwortlich und haftet für etwaige von ihm zu vertretende Schäden im Fall eines Missbrauchs. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH behält sich vor, den Zugang zu den digitalen Abonnements zu sperren, wenn durch das Verschulden des Kunden ein Missbrauch von Zugangsdaten – insbesondere durch Weiterleitung an Dritte – erfolgt.

4.4.4. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an info@azv.de.

4.5. Besonderheiten des Bundle-Abonnements

Bei Bestellung des Bundle-Abonnements gemäß Ziffer 4.1.5. gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

4.5.1. Je nach Angebot können die digitalen Abonnements gemäß Ziffer 4.1.1. und 4.1.2. auch in Kombination mit dem Kauf eines Abrufgeräts in Anspruch genommen werden. In diesem Fall erwirbt der Kunde im Zusammenhang mit dem Abschluss des entsprechenden digitalen Abonnements über eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit des Abonnements gegen Zahlung eines monatlichen Paketpreises ein Abrufgerät.

4.5.2. Neben den in Ziffer 4.1. bis 4.4. enthaltenen Bestimmungen gelten bei Bestellungen des Bundle-Abonnements ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

4.5.2.1. Die Abonnementbestätigung und damit auch der Vertragsschluss stehen im Falle einer Bundle-Bestellung unter dem Vorbehalt einer positiv ausfallenden Prüfung der Bonität des Kunden. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, wird unverzüglich die Bearbeitung des Versands des Abrufgeräts und der Zugangsdaten zum digitalen Angebot ausgelöst. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH dem Kunden dies unverzüglich in Schriftform oder in Textform (Fax, E-Mail) mitteilen. Im letztgenannten Fall kommt ein Vertrag mit dem Kunden nicht zustande.

4.5.2.2. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH behält sich die Ablehnung des Bundle-Angebotes vor, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Produkts. In diesem Fall wird dem Kunden unverzüglich die Nichtannahme in Schriftform oder in Textform (Fax, E-Mail) mitgeteilt. Sämtliche Produkte werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft und dürfen vom Kunden nicht gewerblich zum Weiterverkauf angeboten werden.

4.5.2.3. Die Lieferung des im Rahmen eines Bundle-Abonnements vom Kunden gewählten Abrufgeräts erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandkostenfrei. Auslandslieferungen sind ausgeschlossen.

4.5.2.4. Ist das bestellte Abrufgerät nicht vorrätig, so bemüht sich die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verlag nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf eine nicht erfolgte Lieferung durch den Hersteller oder Zulieferer der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH zurückzuführen ist, so wird die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH dem Kunden die Verzögerung der Lieferung umgehend in Schriftform oder in Textform (Fax, E-Mail) mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Handelt es sich bei der Nichtlieferung durch den Hersteller oder Zulieferer um ein dauerhaftes Leistungshindernis und war dieses für die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH bei Vertragsschluss nicht erkennbar, ist die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH den Kunden unverzüglich in Schriftform oder in Textform (Fax, E-Mail) darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ggf. vom Kunden vorgenommene Zahlungen an die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH werden unverzüglich erstattet.

4.6. Eigentumsvorbehalt / Zahlungsverzug beim Bundle-Abonnement

4.6.1. Wird dem Kunden im Rahmen des Bundle-Abonnements ein Abrufgerät zur Verfügung gestellt, bleibt das gelieferte Abrufgerät bis zur vollständigen Zahlung aller im Rahmen der Mindestlaufzeit monatlich anfallenden Abonnementgebühren/Paketpreis Eigentum der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH.

4.6.2. Der für das Bundle-Abonnement in Rechnung gestellte monatliche Paketpreis beinhaltet (1.) den monatlichen Abo-Preis für die Nutzung des digitalen Abonnements sowie (2.) den jeweiligen monatlichen Aufschlag für das Abrufgerät unter Zugrundelegung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Der Kaufpreis für das gelieferte Abrufgerät gilt damit als vollständig entrichtet, wenn für die Dauer der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit für jeden Monat der vereinbarte monatliche Paketpreis entrichtet wurde.

4.6.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware stets pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH geltend zu machen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretender Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden im Falle von Sachmängeln bleiben unberührt.

4.6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Bezugs- bzw. Paketpreises, ist die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, den Zugang des Kunden zu dem digitalen Abonnement vorübergehend zu sperren und/oder die Vorbehaltsware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Bezugs- bzw. Paketpreis nicht, darf der Verlag diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4.6.5. Ferner ist die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere sofern der Kunde mit der Zahlung des geschuldeten Bezugs- bzw. Paketpreises zwei Monate in Folge in Verzug ist und die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, berechtigt, den Zeitwert des Abrufgeräts zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Der Zeitwert ist hierbei auf die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Monatsraten der 24-monatigen Laufzeit des Bundle-Abonnements, jedoch maximal auf 24 Monate, begrenzt. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein vertragswidriges Verhalten seinerseits nicht vorliegt und/oder der tatsächliche Zeitwert des Abrufgeräts niedriger ist als der seitens der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH geltend gemachte Zeitwert. Mit erfolgter Zahlung des Zeitwerts des Abrufgeräts geht das Eigentum an dem Abrufgerät auf den Kunden über.

4.6.6. Bei Pfändungen des Abrufgeräts durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde darauf hinweisen, dass das Abrufgerät im Eigentum der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH steht und muss die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH unverzüglich in Textform benachrichtigen, damit die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

4.7. Kommentarfunktion bei Artikeln

Im Rahmen unseres Abonnements ist es den Nutzern gestattet, unter veröffentlichten Artikeln Kommentare zu verfassen. Die Kommentarfunktion ist freiwillig und kann jederzeit nach unserem Ermessen eingeschränkt oder deaktiviert werden. Die Nutzer verpflichten sich, bei der Nutzung der Kommentarfunktion die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die allgemeinen Verhaltensregeln zu beachten und keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten. Wir verweisen hier auf unsere Nutzungsbedingungen. Wir behalten uns vor, Kommentare, die gegen diese Bedingungen verstoßen zu moderieren, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben.

    Allgemeine Abonnementbedingungen

5.1. Preise und Zahlungsmodalitäten; Bezugspreiserhöhungen

5.1.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. Bei Printabonnements ist ferner die Lieferung per Zustellung im Preis mit beinhaltet; die Zustellgebühr ist nicht abzugsfähig. Bei Umzug des Abonnenten in ein Gebiet ohne Botenzustellung ist die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH berechtigt, die Lieferung von Print-Abonnements per Post durchzuführen und die hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Portokosten) dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5.1.2. Der Bezugspreis für Print-Abonnements bzw. für den Zugang zu den digitalen Abonnements wird im Voraus (auch im Fall von wiederkehrenden Zahlungen (Abonnements)) monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich berechnet. Abhängig vom gewählten Abonnement stehen dem Kunden Einzug vom angegebenen Bankkonto oder die auf der Webseite angebotenen Zahlverfahren zur Verfügung. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH bietet derzeit über die Webseite www.allgäuer-zeitung.de die Zahlungsverfahren Rechnung, Paypal und Lastschrift an. Die verfügbaren Zahlungsverfahren können je nach Produkt abweichen. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Begleichung der ersten Abonnement-Rechnung möglich und der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH spätestens einen Monat vor Erhalt der Folgerechnung anzuzeigen.

5.1.3. Die Bundle-Abonnements werden vom Kunden in 24 Monatsraten bezahlt. Die Höhe der jeweiligen Raten sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die 24 Monatsraten sind jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Die in Ziffer 5.1.2. dargestellten Zahlungsmöglichkeiten gelten entsprechend.

5.1.4. Sofern etwaige Rabatte bzw. Vergünstigungen des Kunden an den Bestand eines (weiteren) wirksamen Abonnement-Vertrags geknüpft sind, gelten diese nur so lange der jeweilige Abonnement-Vertrag besteht. Kündigt der Kunde den ihn zu zum Erhalt des Rabatts bzw. der Vergünstigung berechtigenden Vertrag, entfällt auch der jeweilige Rabatt bzw. Vergünstigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, d.h. der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Zahlungen in Höhe der regulären Bezugspreise vorzunehmen. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH wird den Kunden hierüber rechtzeitig vor Umstellung in Textform informieren.

5.1.5. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung des Bezugspreises vorzunehmen, allerdings höchstens einmal pro Quartal und maximal zweimal pro Jahr, und nur um nach Abschluss des Abonnements eingetretene Auswirkungen von Änderungen der Gesamtkalkulation und -kosten des Verlags widerzuspiegeln, sofern diese Änderungen nicht durch einen Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Kostenelementen möglich sind. Beispiele für Kostenelemente, die den Bezugspreis der Abonnements beeinflussen, sind Kosten für Produktion und Beschaffung, technische Bereitstellungskosten bzw. Auslieferungskosten, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z. B. Marketing, Rechnungsstellung und Bezahlung), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Preisanpassung beinhaltet dabei sowohl Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat. Bezugspreisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Internet auf der Website www.allgäuer-zeitung.de und in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Preiserhöhungen bei Abonnements werden erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Im Übrigen wird die Preiserhöhung mit der nächsten Ausgabe wirksam. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Es gelten die in Ziffer 5.2.5. enthaltenen Bestimmungen ergänzend. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt. Sofern es zu nachträglichen Kostensenkungen kommen sollte, wird die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH dies dem Kunden innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung unaufgefordert mitteilen und die Bezugspreise entsprechend anpassen.

5.2. Mindestlaufzeit – Kündigung

5.2.1. Auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Abonnement-Verträge können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des mit dem Kunden vereinbarten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. In diesem Fall ist dem Kunden von ihm im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.

5.2.2. Abonnement-Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnement-Verträge, deren Laufzeit sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit ohne ordnungsgemäße Kündigung automatisch verlängert), wobei die Mindestlaufzeit höchstens zwei Jahre beträgt, verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Zeitschriften-Abonnements jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; Kunden sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Kunden für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.

5.2.3. Abonnements mit einer vereinbarten Festlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnement-Verträge, deren Laufzeit sich nicht automatisch verlängert) können nicht ordentlich gekündigt werden und enden automatisch mit der Festlaufzeit, es sei denn, es ist bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart.

5.2.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.2.5. Kündigungen müssen im Wege einer der nachfolgenden Wege eingereicht werden:

  • oder per Brief an die Adresse:

Allgäuer Zeitungsverlag GmbH
Heisinger Straße 14
87437 Kempten (Allgäu)

(*) Die Online-Kündigung erfordert die vorherige Anmeldung des Kunden auf der Webseite www.allgäuer-zeitung.de mittels Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder die Identifizierung über Vorname, Name und Kundennummer. Der Link zur Online-Kündigung befindet sich u. a. im Bereich „Aboservice“ und im „Benutzerkonto“.

5.3. Haftung

5.3.1. Auf Schadensersatz haftet die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

5.3.2. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der Druckausgabe haftet die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder sonstiger Störungen, auch im Zustellungsbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung.

5.3.3. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH übernimmt keine Haftung für vom Kunden eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.

5.3.4. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH haftet für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH verursacht werden.

5.3.5. Außer in den Fällen, in denen die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH eine Garantie übernommen hat, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.

5.3.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH.

5.3.7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

5.4. Datenschutz

5.4.1. Die für die Abonnementbearbeitung gespeicherten Daten werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.

5.4.2. Um den Kunden über ihre Angebote informieren zu können, verarbeitet die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH die angegebenen Daten außerdem für eigene Kundenanalysen und Postwerbung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Mit der jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung des Kunden informiert die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ihn auch telefonisch und/oder per E-Mail werblich (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH informiert den Kunden per E-Mail über ihre Angebote, die denen vom Kunden bestellten ähnlich sind, um ihm passende Angebote anzuzeigen (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem kann der Kunde jederzeit zu Basistarifen widersprechen.

5.4.3. Wenn der Kunde der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchte, genügt eine kurze Nachricht an datenschutz@azv.de oder an

Allgäuer Zeitungsverlag GmbH
Datenschutz
Heisinger Straße 14
87437 Kempten.

5.4.4. Bei digitalen Produkten ist das Passwort vom Kunden für Dritte unzugänglich aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Daten, die der Verlag im Rahmen der Vertragsdurchführung und/oder der Anmeldung sowie zur Durchführung von Serviceleistungen, insbesondere der e-Paper/Plus-Serviceleistungen erhebt, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

5.4.5. Informationen zum Umgang mit seinen Daten erhält der Kunde in den bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie unter www.allgäuer-zeitung.de/datenschutz/.

  1. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Europäische Kommission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, es sei denn es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme.

  1. Widerrufsrecht

7.1. Bei Verträgen mit Bezug gedruckter Ausgaben (Print-Abonnements) gemäß Ziffer 3. gilt:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Heisinger Straße 14 87437 Kempten (Allgäu), Telefon: 0831/206-0, E-Mail: aboservice@azv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7.2. Bei Verträgen mit Bezug von digitalen Abonnements gemäß Ziffer 4.1.1. bis Ziffer 4.1.4. gilt:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Heisinger Straße 14 87437 Kempten (Allgäu), Telefon: 0831/206-0, E-Mail: aboservice@azv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7.3. Bei Verträgen mit Bezug von digitalen Angeboten in Kombination mit dem Kauf eines digitalen Endgeräts gemäß Ziffer 4.1.5. gilt:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Heisinger Straße 14 87437 Kempten (Allgäu), Telefon: 0831/206-0, E-Mail: aboservice@azv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7.4. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Verlag nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an

Allgäuer Zeitungsverlag GmbH

Heisinger Straße 14

D-87437 Kempten

Telefon: +49 (0) 831/ 206 – 297, E-Mail: aboservice@azv.de:

Hiermit widerrufe ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n) (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)

·        Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

·        Name des / der Verbraucher(s)

·        Anschrift des / der Verbraucher(s)

·        Unterschrift der /der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

·        Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

  1. Änderungen der AGB

8.1. Die AGB dürfen zum Monatsersten geändert werden, wenn:

– die Bedingungen dieses Vertrags durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder

– die Bedingungen dieses Vertrags durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam werden oder

– sich die rechtliche oder tatsächliche Situation im Vergleich zu der von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Situation ändert und der Kunde bzw. die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH diese Veränderung bei Abschluss des Vertrags nicht vorhersehen konnten und dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges (insbesondere von Leistung und Gegenleistung) dadurch nicht unerheblich gestört wird. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH darf die AGB jedoch nur ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Lücke nicht füllen. Die Änderung der AGB darf das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zulasten des Kunden verändern.

8.2. Die Regelung in Ziffer 8.2. gilt nicht für eine Änderung der

– Preise

– Vereinbarten Hauptleistungspflichten

– Laufzeit des Vertrags

8.3. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH wird den Kunden über die geplanten Änderungen schriftlich oder per E-Mail informieren, wobei eine Übermittlung per E-Mail ausreichend ist, sofern der Kunde eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Widerspricht der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang schriftlich oder per E-Mail, so gelten die Änderungen als angenommen. Der Kunde wird hierauf in der Änderungsbenachrichtigung gesondert hingewiesen.

8.4. Darüber hinaus kann der Kunde den Vertrag fristlos zu dem in der Mitteilung genannten Änderungsdatum kündigen.

8.5. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder kündigt den Vertrag nicht fristlos, gelten ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt die geänderten Bestimmungen.

8.6. Die Allgäuer Zeitungsverlag GmbH wird den Kunden auf seine Rechte und die Folgen nach den Ziffern 8.3. bis 8.5. in der Mitteilung nach Ziffer 8.3. besonders hinweisen.

  1. Sonstige Schlussbestimmungen

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Sitz der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH ist Kempten. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.3. Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH. Soweit Ansprüche der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist Kempten, soweit keine Zahlungsverpflichtungen betroffen sind.

Stand: 30. April 2025